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Mietbedingungen

Velodocs UG (Haftungsbeschränkt)
Bernkastelerstrasse 57

54472 Longkamp

1. Übernahme des Fahrrades

Bei der Übernahme des gemieteten Fahrrades hat der Mieter zu überprüfen, dass das Fahrrad samt Zubehör sich in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Mit der Übernahme geht die Sachgefahr auf den Mieter über.

Der Mieter darf das Fahrrad nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, verwenden. Es darf nicht abseits befestigter Wege und nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter empfohlen.

2. Nutzung des Fahrrades

  • Das Fahrrad darf ausschließlich vom Mieter gefahren werden.

  • Es ist untersagt, das Fahrrad für Fahrten ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken zu verwenden.

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Das Fahrrad pfleglich zu behandeln und es stets mit dem dazugehörigen Fahrradschloss abzuschließen.

  • Mängel, die während der Mietzeit auftreten, bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

4. Beschädigung / Unfall / Diebstahl

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn das Fahrrad beschädigt wurde, in einen Unfall verwickelt ist oder abhanden gekommen ist. Der Mieter hat sämtliche Beweise möglichst zu sichern, insbesondere im Falle eines Unfalls oder Diebstahls, die Polizei unverzüglich zu verständigen und dem Vermieter Mitteilung zu machen.

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Mieter die Kosten, wenn die Ursache auf schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten zurückzuführen ist. Ansonsten tritt der Mieter etwaige Schadensersatzansprüche an den Vermieter ab.

Der Mieter trägt zunächst die Kosten für den Schaden. Ist der Mieter nachweislich schuldlos und wird der Unfallschaden von einem Dritten reguliert, so erhält der Mieter die in Vorkasse geleisteten Beträge erstattet, nachdem der Dritte gezahlt hat.

Im Falle eines Diebstahls trägt der Mieter die Kosten für die Ersatzbeschaffung (neues Rad), wenn das Fahrrad nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert war.

Bei einem Unfall oder Diebstahl ist der Vermieter berechtigt, die Angaben zur Person des Mieters erforderlichenfalls an Dritte (z.B. Polizei oder Versicherung) weiterzugeben.

5. Haftung

Die Benutzung des gemieteten Fahrrades erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet grundsätzlich für alle durch ihn verursachten Schäden. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

6. Haftungsausschluss des Vermieters

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten.

Sollte der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter im Innenverhältnis vollständig von der Haftung freizustellen und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.

7. Rückgabe des Fahrrades

Der Mieter hat das Fahrrad am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt nach Vereinbarung oder auf Risiko des Mieters.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten.

8. GPS-Daten und deren Nutzung

Im Rahmen des Mietvorgangs verarbeiten wir personenbezogene Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung der Vertragsverhältnisse erforderlich sind, wie Name, Anrede, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Vertragserfüllung oder -beendigung werden personenbezogene Daten verarbeitet, einschließlich der Fahrzeugnutzungsdaten wie Standort des Mietfahrzeugs zu Mietbeginn, Mietende und bei Parkvorgängen, soweit dies zur Durchführung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist. Dazu gehört auch die Verwendung der Daten zur Erkennung und Beseitigung von Fehlern und Störungen im Mietvorgang und im Gesamtbetrieb. Mietvorgänge werden mit Start- und Zielort sowie Start- und Zielzeitpunkt erhoben und gespeichert.

Erhebung und Verarbeitung von Standortdaten

Zum Zweck der schnelleren Auffindbarkeit und der Abrechnung erfassen wir den Standort (koordinatenbasiert) der Fahrräder innerhalb unserer Geschäftsbereiche bei der Ausleihe und Rückgabe eines jeden Fahrrads. Ein Tracking der zurückgelegten Strecke während des Mietzeitraums erfolgt nicht.

Soweit wir die Standortdaten (GPS-Daten) zu Abrechnungszwecken verwenden, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Im Übrigen stützen wir die Verarbeitung von Standortdaten auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, um den Service für unsere Kunden zu verbessern, indem wir die Fahrräder bei Problemen oder Pannen schnell orten und den Kunden ein Ersatzfahrzeug oder den Transport an den Ursprungsstandort gewährleisten können. Die GPS-Ortung dient auch der Vorbeugung und Nachweisbarkeit von Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrräder. Aufgrund zwingender handels- und steuerrechtlicher Vorschriften sind wir verpflichtet, GPS-Daten, die als Abrechnungsgrundlage dienen, gemäß §§ 257 HGB, 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO für zehn Jahre aufzubewahren.

9. Verschiedenes

Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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